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BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 302 StPO
Rechtsmittelrücknahme; Rechtsmittelverzicht; Prozesshandlung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Revision - Form einer Rücknahmeerklärung - Rücknahmeerklärung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (…st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHSt 10, 245, 247). - BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme eines Rechtmittels - …
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Grundsätzlich ist auch eine auf Irrtum beruhende Rücknahmeerklärung nicht anfechtbar (vgl. auch BGH StV 1994, 64). - BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98
Zulässigkeit der Revision
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Der Senat hatte daher festzustellen, daß die Revision des Angeklagten wirksam zurückgenommen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 531). - BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88
Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der …
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHSt 10, 245, 247). - BGH, 27.03.1996 - 2 StR 480/95
Voraussetzungen der Revisionsrücknahme
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Das die Rücknahmeerklärung enthaltende Schreiben vom 28. Juni 2001 wurde mit Eingang der deutschen Übersetzung (spätestens 23. Juli 2001) für das Verfahren beachtlich (vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1996 - 2 StR 480/95 m.w.N.).
- BGH, 12.11.2003 - 5 StR 458/03
Klärende Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch förmliche …
Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 5 m.w.N.). - BGH, 09.08.2022 - 1 StR 119/22
Wirksame Rücknahme der Revision (Weiterleitung durch die Staatsanwaltschaft)
Ob und ggf. inwieweit sie mit der Rücknahmeerklärung unrealistische Erwartungen verknüpft hat, die nicht von der Justiz veranlasst worden waren (hier: Wegfall von Besuchsbeschränkungen, Ausreise nach Italien), kann dahinstehen; denn dies führt nicht ausnahmsweise zur Anfechtbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 2 StR 430/01, juris Rn. 5;… ferner BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2005 - 1 StR 158/05 Rn. 3 …und vom 28. Juli 2004 aaO). - BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08
Rücknahme der Revision (zeitliche Grenzen)
Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2, 5; BGHSt 10, 245, 247). - OLG Koblenz, 13.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 150/16
Revision in Strafsachen: Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die …
Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (stg. Rspr. vgl. BGH, Beschluss 2 StR 430/01 vom 24.10.2001, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 5 und die Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 302 Rn. 9).